Der Traum eines jeden Unternehmers: „Der Staat“ gibt Geld in Form eines Zuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss, zu einem Vorhaben hinzu. Beispiele hierfür:

  • Investitionszuschuss – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Hier können z.B. in Gebieten von Sachsen bis zu 35% der förderfähigen Investitions- bzw. Lohnkosten bezuschusst werden.
  • Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden Mittel für die Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Unterstützung zukunftsfähiger regionaler Wirtschaftsräume zur Verfügung gestellt.
  • Zuschuss auf Basis der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows vom 28.12.15. Hier sind die folgenden Zuschüsse zu Beratungsleistungen, wie Sutoris Consulting sie anbietet, möglich:

tabelle_zuschuss
Über „spezielle Beratungen“ ist u.U. eine weitere Förderung möglich.

Zu erwähnen sind auch Zuschüsse im Rahmen von „Digitalisierungsoffensive“. Hier zum Beispiel der Digitalbonus Bayern https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/digitalbonus-bayern/. Auch andere Bundesländer haben vergleichbare Programme aufgelegt z.B. Baden Württemberg mit der Digitalisierungsprämie.

Wegen des Shut-downs versucht die Politik  den angerichteten Schaden insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen zu begrenzen. Die Überbrückungshilfe soll hier für liquiditätsmäßige Entlastung sorgen. Beim Klick auf unseren Corona-Button erfahren Sie mehr.

Die Anträge für einen Beratungszuschuss müssen vor Vergabe des Beratungsauftrages und vor Beginn der Beratung hier gestellt werden: https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung

Das ist so ein bisschen ähnlich wie die Sache mit dem Antrag für das Antragsformular. Aber die Bürokratie wuchert und wuchert und wuchert. . . Leider.