KfW-Schnellkredit 2020
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen, Sebständige und Freiberufler mit mehr als 10 Mitarbeitern ab dem 15.04. den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
Das Wichtigste lt. KfW:
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- für Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- 100 % Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
- Max. Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019
-
- Maximal 300.000 Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) mit bis einschließlich 10 Beschäftigten (einschl. des Unternehmers) des antragstellenden Unternehmens
- Maximal 500.000 Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) mit mehr als 10 Beschäftigten bis einschließlich 50 Beschäftigten des antragstellenden Unternehmens
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung,
- auf Wunsch bis zu 2 tilgungsfreie Jahre zu Beginn.
- Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt. Wenn Sie in 2019 einen Gewinn erzeilt haben, reicht das seit dem 17.04.20 auch aus, die Mittel zu beantragen.
Als Beschäftigte gelten oben alle, die zum 31.12.2019 einen laufenden Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen hatten. Leihabreitskräfte zählen also nicht. Eine Kombination des KfW-Schnellkredits mit den aufgrund der Corona-Krise erweiterten Programmen der Bürgschaftsbanken ist neuerdings möglich.
Für junge Unternehmen, Freiberufler, Existenzgründer und Unternehmensnachfolger wird zudem der ERP-Gründerkredit – Universell (076) mit 90%-iger Haftungsfreistellung für KMU angeboten, den laut KfW die folgenden Eckpunkte auszeichnen:
- Finanziert werden bis zu 100 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe, maximal
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
- der Liquiditätsbedarf für 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme, wenn dasi Kreditenvolumen 25 Mio. Euro übersteigt.
- Finanziert werden bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel.
- Auszahlung erfolgt zu 100 % des Kreditbetrages.
- Sie können Ihren Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen.
- Eine Bereitstellungsprovision i.H.v. 0,15 % pro Monat wird fällig beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage.
- Durch die Haftungsfreistellung[1] (90 % für kleine und mittlere Unternehmen bzw. 80 % Haftungsfreistellung für große Unternehmen) kann der Hausbank die Entscheidung, ein Vorhaben zu finanzieren, erleichtert werden. Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung.
Die Konditionenübersicht ERP-Gründerkredit Universell (076) weist Zinssätze je nach Risikoklasse zwischen 1,0 % und 1,47 % effektiv aus (Stand 02.11.2020). Hier gehts zur Übersicht der KfW.
Ergänzt wird dieses Angebot durch den ERP-Gründerkredit Startgeld (Kredit 067), das sich an kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bis zu 50 Beschäftigte und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. Euro richtet.
- Kreditvolumen insgesamt bis zu 125.000 Euro, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel.
- Beantragung bis zum Höchstbetrag von 125.000 Euro auch mehrmals möglich.
- Finanziert werden bis zu 100 % der Investitionskosten und Betriebsmittel.
- 100%-ige Auszahlung des Kreditbetrages.
- Bei Gründung im Team kann jeder Gründer bis zu 125.000 Euro beantragen
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
- Laufzeit: maximal 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren
- Sicherheiten: Bankübliche Besicherung (werthaltiges Äquivalent für die Kreditschuld) wobei die KfW 80% des Kreditrisikos übernimmt; lt. KfW „kein Eigenkapital erforderlich“.
Was es zu beachten gilt:
Für Kredite mit Risikoübernahme durch die KfW gilt, wie bei allen anderen Produkten, dass diese über die Hausbank beantragt werden (Hausbankprinzip). Neben der obligatorischen Prüfung der Förderwürdigkeit des Vorhabens wird eine zusätzlich Risikoprüfung durchgeführt, die zusätzliche Unterlagen und Angaben zum Unternehmen bzw. Vorhaben erfordert. Das sind Unterlagen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Antragstellers und Unterlagen und Angaben zu weiteren risikorelevanten Sachverhalten.
Es gibt für die Kredite ERP-Gründerkredit Universell (075/076) und KfW-Unternehmerkredit (037/047) ein Formular Ergänzende Angaben Sondermaßnahme Corona-Hilfe in dem die Hausbank erklären muss:
Zum Stichtag 31.12.2019 handelte es sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition (Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Zudem werden die Mittel aus dem KfW-Kredit keinem Unternehmen zur Verfügung gestellt, das zum Stichtag in Schwierigkeiten war.
Wann ein Unternehmen als in Schwierigkeiten gilt, wird in Artikel 2 Ziffer 18 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung erläutert.
Hier beispielhaft ein paar „Positivmerkmale“, die die Vergabe lt. KfW beeinflussen:
- Kapitaldienstfähigkeit gegeben
- 1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit (PD) max. 2,80 % zum Stichtag 31.12.2019
- keine Liquiditätsschwierigkeiten vor dem 31.12.2019, kein signifikanter Umsatz-/ Ertragsrückgang (i. d. R. max. 10 %),
keine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftliche Lage - Gesellschafterkreis unverändert und keine Unternehmensübernahme
- Keine Kundenkonzentration
Diese und andere Kriterien zu ermitteln erfordert i.d.R. ein Konzept in Form eines kurzen Businessplans mit entsprechenden Planungsrechnungen und Analysen der aktuellen Gegebenheiten sowie der Entwicklung der letzten Monate.
Wir unterstützen Sie dabei gerne! Siehe auch unsere Soforthilfe!
[1] Die Haftungsfreistellung ist eine Vereinbarung zwischen der KfW und durchleitenden Kreditinstituten über eine gleichrangige Verteilung des Risikos. Abhängig vom Produkt werden Haftungsfreistellungen von 50 – 90 % angeboten.